Kündigungsschutz

Kündigungsschutzverfahren sind für beide Seiten äußerst kritisch. Arbeitnehmer fürchten den Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile. Arbeitgebern droht bei Prozessverlust der sogenannte Annahmeverzugslohn. Wir kennen die rechtlichen und strategischen Feinheiten. Egal ob personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung - wir schätzen die Prozessrisiken ein und kämpfen für Ihr Recht.

Kündigungsarten

Es gibt die außerordentliche - in der Regel fristlose - und die ordentliche - fristgerechte - Kündigung.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung, die auch fristlose Kündigung genannte wird, bedarf eines wichtigen Grundes. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass ein Abwarten auf den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.